Es ist bekannt, dass die Kosten vieler Medikamente gegen Alltagskrankheiten sich von der Steuer absetzen lassen – dies ist zumindest überwiegend der Fall, wenn der Arzt die Medikamente verschrieben hat. Dennoch stellt sich die Frage, ob auch die Kosten für Cannabis auf Rezept bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden sollten. Worauf du als Patient achten musst und wie die aktuelle Rechtsprechung aussieht, erklären wir dir im folgenden kurzen Beitrag.
Ja – grundsätzlich sollten die Kosten für Cannabis auf Rezept von der Steuer abgesetzt werden können. Selbstzahlungen durch Privatrezepte und auch den gesetzlichen Zuschlag von 5 bis 10 € für Arznei und Hilfsmittel sind bei der steuerlichen Regelung inbegriffen.
In dem oben angeführten Zusammenhang sind die Fälle gemäß § 33 Einkommenssteuergesetz dann als „außergewöhnliche Belastung“ nach der steuerlichen Regelung zu deklarieren. Zu diesen zählen unter anderem alle Kosten für vom Arzt verordnete Medikamente sowie Fahrtkosten.
Das Finanzamt prüft dann, ob es sich um zumutbare Beträge oder unzumutbare finanzielle Belastungen der Betroffenen handelt. Sammelquittungen und Kassenbons sind zwar normalerweise ausreichend, bei Medikamenten aber sieht das Finanzamt nur eine Notwendigkeit, wenn (mindestens) ein grünes Rezept vorliegt. Ein BTM (Betäubungsmittel)-Rezept wie es für medizinisches Cannabis notwendig ist, wird daher auch problemlos akzeptiert; jedoch müssten die Kosten nicht zwangsweise angerechnet werden, wenn die Kosten für die Cannabis-Therapie unter der individuellen finanziellen Belastungsgrenze liegen. Wie hoch diese ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann sich daher fallspezifisch gestalten. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich in jedem Fall eine Rücksprache mit Ihren Steuerberatern.